Preise

Die Preiserhöhung ist den hohen Strom- und Energiekosten geschuldet!
Die Ferienhaus-Miete beträgt nun ganzjährig für bis zu 2 Personen 95,- € pro Nacht, inkl. Bettwäsche und Handtücher.
Je weiterer Person zzgl. 25,- € (max. 4 Personen).
Die Endreinigung beträgt einmalig 40,- €.
Mindestaufenthalt:
2 Nächte in der Nebensaison Januar - Mai und September - Dezember
3 Nächte in der Hauptsaison Juni - August

    Netto Brutto
Ferienhaus bis 2 Personen Nacht 88,79 € 95,- €
je weitere Person Nacht 23,36 €   25,- €
Endreinigung einmalig 37,38 €   40,- €
Garage auf Anfrage
Nacht 7,48 €   8,- €

Alle Preise verstehen sich inkl. 7 % MwSt.

10 % Nachlass ab/mit der 7. Übernachtung. Nachlässe auf längere Mietzeiträume auf Anfrage.
Es können für besondere Fälle bis zu max. 4 (Einzel-) Schlafzimmer, max. 6 Personen geöffnet werden, Preis auf Anfrage.
Nach einer Anzahlung gilt die Buchung als bestätigt. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn.
Bei einer spontanen Buchung wird die Zahlung bei Schlüsselübergabe fällig.

Neben Handtüchern und Bettwäsche stehen etwas Seife, Shampoo, Toilettenpapier, Kaffee und Tee für den Anfang bereit.

Stornierung

Wenn Sie bis 5 Tage vor dem Check-in stornieren, erhalten Sie eine volle Rückerstattung.
Bei Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor der Reise ist die erste Übernachtung nicht erstattungsfähig; für alle weiteren Übernachtungen bekommen Sie eine Rückerstattung von 50%.

Bitte beachten!

Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist innerhalb des Hauses nicht gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erwünscht!

Mietbedingungen und Allgemeines

Man kann das Haus ab ~ 16:00 Uhr beziehen (frühere Anreise auf Anfrage) und sollte bis spätestens 11:00 Uhr abgereist sein, damit die Endreinigung vorgenommen werden kann.
Nach der Buchung, die mit einer Anzahlung einhergeht, erhalten Sie von mir eine schriftliche Bestätigung.
Nach Zahlung der Restsumme, bis spätestens vor Check-in, erhalten Sie die Information bzgl. des Schlüssels.
Haben Sie Besonderes vor, fragen Sie kurz an, ob man entsprechendes "Equipment" im Haus vorfindet. Das erspart Ihnen die Mühe etwas zu organisieren und zu packen.

Schäden
Sollten irgendwelche Schäden entstehen, bitten wir um kurze Benachrichtigung, damit der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann und dem Nachmieter keine Unannehmlichkeiten entstehen. Entsteht der Schaden aus Materialmüdigkeit, stehen wir selbstverständlich als Eigentümer dafür gerade.
Bei grober Fahrlässigkeit möchten wir Sie bitte den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Für kleinere Schäden, wie sie immer mal vorkommen, Gläser zerbrechen usw., bitte ein paar Taler im Haus lassen und kurze Meldung.

Personen
Das Ferienobjekt darf nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung angegeben wurden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so dürfen wir alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so werden wir den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird nicht zurückerstattet. Ändert sich die Personenzahl, dann setzen Sie mich bitte darüber in Kenntnis und ggf. erhöht sich der Mietpreis.

Grundstück
Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Grundstück können wir nicht erlauben und haben das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so dürfen wir den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird nicht zurückerstattet.

Natur

Während des Sommers muss man im und rund um das Ferienhaus mit Wespen, Fliegen, Zecken und anderen Insekten rechnen. Der Vermieter kann auch nicht für Spinngewebe in den Räumen oder Ameisen etc. auf dem Grundstück haftbar gemacht werden. Bei größerem Insektenaufkommen muss der Besitzer unverzüglich benachrichtigt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Vermieter haftet auch nicht für Aktivitäten, die außerhalb der Grundstücksgrenzen stattfinden, wie z.B. Heuernte, Feld Düngung usw.

 

 

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